Kurz erklärt
Bewirtschaftungskosten sind alle laufenden Kosten des Immobilienbetriebs; renditeentscheidend ist der nicht umlagefähige Teil — Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis.
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Was sind Bewirtschaftungskosten?
Der Sammelbegriff für alle laufenden Kosten einer Immobilie: Betriebskosten wie Heizung, Wasser oder Hausmeister, dazu Verwaltung, Instandhaltung und das Mietausfallwagnis. Die Wertermittlung nach ImmoWertV zieht sie vom Rohertrag ab, um den Reinertrag zu bestimmen.
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Welche Bewirtschaftungskosten sind nicht umlagefähig?
Auf den Mieter umlegen lassen sich nur die Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung. Beim Eigentümer bleiben Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis — genau diese Posten trennen die Brutto- von der Nettomietrendite.
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Mit welchen Werten kalkuliert man?
Übliche Ansätze: 250 bis 350 € pro Wohneinheit und Jahr für die Verwaltung, 7 bis 12 € pro Quadratmeter und Jahr für die Instandhaltung je nach Gebäudealter und rund 2 % der Jahresmiete als Mietausfallwagnis. Zusammen sind das schnell 15 bis 25 % der Nettokaltmiete.
Häufige Fehler in der Praxis
- Mit der Warmmiete rechnen und die Kosten doppelt zählen — Basis der Kalkulation ist die Nettokaltmiete, von der nur die nicht umlagefähigen Posten abgehen.
- Instandhaltung mit der Instandhaltungsrücklage der WEG verwechseln — die Rücklage deckt das Gemeinschaftseigentum, das Sondereigentum kommt on top.
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Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Betriebskosten und Bewirtschaftungskosten?
- Betriebskosten sind die umlagefähige Teilmenge der Bewirtschaftungskosten. Bewirtschaftungskosten umfassen zusätzlich Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis, die der Eigentümer trägt.
- Warum rechnet das Ertragswertverfahren mit Bewirtschaftungskosten?
- Weil nur der Reinertrag den Wert trägt: Rohertrag minus Bewirtschaftungskosten ergibt den Betrag, der kapitalisiert wird. Zu niedrig angesetzte Kosten überzeichnen den Ertragswert direkt.
- Kann ich die Kosten pauschal ansetzen?
- Für den Schnellcheck ja — etwa 20 % der Nettokaltmiete. Für die Kaufentscheidung gehören die echten Zahlen aus Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan in die Rechnung.