Immobilien-Wissen
Das Immobilien-Lexikon, klar erklärt.
Die wichtigsten Begriffe rund um Kauf, Bewertung und Kalkulation von Immobilien — kurz definiert, mit Rechenbeispiel und dem passenden Rechner.
Grundbegriffe
- BewirtschaftungskostenBewirtschaftungskosten sind alle laufenden Kosten des Immobilienbetriebs; renditeentscheidend ist der nicht umlagefähige Teil — Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis.
- EigenkapitalrenditeDie Eigenkapitalrendite setzt den Jahresüberschuss nach Fremdkapitalzinsen ins Verhältnis zum eingesetzten Eigenkapital — sie misst, wie hart dein eigenes Geld arbeitet.
- ErtragswertverfahrenDas Ertragswertverfahren ermittelt den Wert vermieteter Immobilien aus dem nachhaltig erzielbaren Reinertrag und dem Bodenwert.
- GrunderwerbsteuerDie Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer beim Immobilienkauf und beträgt je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 % des Kaufpreises.
- InstandhaltungsrücklageDie Instandhaltungsrücklage — rechtlich Erhaltungsrücklage — ist das Ansparvermögen einer Wohnungseigentümergemeinschaft für künftige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum.
- KaufnebenkostenKaufnebenkosten sind die einmaligen Kosten zusätzlich zum Kaufpreis — Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler — und summieren sich auf etwa 5,5 bis 12 % des Kaufpreises.
- KaufpreisfaktorDer Kaufpreisfaktor ist das Verhältnis von Kaufpreis zur Jahresnettokaltmiete und gibt an, wie viele Jahresmieten eine Immobilie kostet.
- Leverage-EffektDer Leverage-Effekt (Hebeleffekt) beschreibt, wie Fremdkapital die Eigenkapitalrendite steigert, solange die Gesamtkapitalrendite über dem Fremdkapitalzins liegt.
- LiegenschaftszinssatzDer Liegenschaftszinssatz ist der von Gutachterausschüssen aus echten Kauffällen abgeleitete Zinssatz, mit dem sich Immobilienwerte marktüblich verzinsen — der zentrale Kapitalisierungsfaktor im Ertragswertverfahren.
- MietrenditeDie Mietrendite ist das Verhältnis der Jahresnettokaltmiete zum eingesetzten Kapital und misst, wie rentabel eine vermietete Immobilie ist.
- Verkehrswert einer ImmobilieDer Verkehrswert ist der zu einem Stichtag am Markt erzielbare Preis einer Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr — gesetzlich definiert in § 194 BauGB.
Vergleich